Mindestlohn für nicht tarifgebundene Leiharbeiter steigt zum 1. Juni

Die von den Tarifpartnern bereits eingeführte Mindestlohnerhöhung in der Zeitarbeit kommt vom 1. Juni an auch nicht tarifgebundenen Leiharbeitern zugute. Die Bundesregierung beschloss eine entsprechende Rechtsverordnung des Bundesarbeitsministeriums (BMAS). Die Entgelte sollen in den kommenden Jahren stufenweise angehoben werden.

Die unterschiedlichen Entgelttarife in Ost und West sollen zum 1. April 2021 vollständig angeglichen werden. Konkret erhöht sich der Mindestlohn für nicht tarifgebundene Leiharbeiter nun im Westen von 9 auf 9,23 Euro, im Osten von 8,50 auf 8,91 Euro. Von April 2018 an müssen mindestens 9,49 Euro in den alten und 9,27 Euro in den neuen Bundesländern gezahlt werden. 2019 gibt es dann weitere Erhöhungen auf mindestens 9,96 Euro (West) beziehungsweise 9,66 Euro (Ost). Der Abschluss hat eine Laufzeit von 36 Monaten und endet am 31. Dezember 2019.
Bereits Ende November 2016 hatte sich die DGB-Tarifgemeinschaft Leiharbeit mit den Arbeitgeberverbänden in der Leiharbeit auf einen Abschluss verständigt, der zum Jahreswechsel griff – allerdings eben nur für tarifgebundene Leiharbeiter. Die Verordnung zur Mindestlohnerhöhung für nicht tarifgebundene Leiharbeiter hatte sich verzögert und tritt nun mit einiger Verspätung in Kraft. Der Mindestlohnausschuss beim BMAS hatte dem Antrag auf Allgemeinverbindlichkeit erst am 3. Mai stattgegeben.
Dieser Beitrag wurde erstellt von David Schahinian.

Quelle: www.betriebsratspraxis24.de

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